Sie müssen für Ihren AVV keine Vorlage mehr suchen oder Daten von Hand einsetzen: SU24 erzeugt den Vertrag vorbefüllt, Sie laden ihn als PDF herunter und schließen ihn revisionssicher ab – alles in der Verwaltung.
Warum ein AVV dazugehört
Wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Für die Nutzung von SU24 gehört dieser Vertrag zur sauberen Datenschutz-Dokumentation Ihres Betriebs. Bisher lief das oft über separate Vorlagen und manuelles Ausfüllen – fehleranfällig und schwer nachzuhalten.
So erstellen Sie den AVV
Der AVV liegt jetzt direkt in der Verwaltung. In wenigen Schritten steht Ihr Vertrag:
- In der Verwaltung den Bereich für rechtliche Dokumente öffnen.
- AVV auswählen – die Firmendaten sind bereits eingesetzt.
- Ergänzende Angaben (z. B. Vertreter, Datenschutz-Kontakt) prüfen und bestätigen.
- PDF erzeugen und den Abschluss bestätigen.
Vorbefüllt aus Ihren Firmendaten
SU24 setzt die bereits hinterlegten Firmenangaben automatisch in den Vertrag ein. Angaben, die für den AVV zusätzlich nötig sind, ergänzen Sie einmalig im Formular – sie werden für den Abschluss übernommen. So vermeiden Sie Tippfehler und doppelte Pflege.
Revisionssicherer Abschluss
Der Abschluss wird nachvollziehbar protokolliert – mit Vertragsversion, Zeitstempel und der abschließenden Person. Ändert sich die AVV-Version, werden Sie sauber zu einem erneuten Abschluss geführt, damit Ihre Dokumentation aktuell bleibt.
Als PDF herunterladen
Den fertigen AVV laden Sie jederzeit als PDF herunter – für Ihre Ablage, Ihre Datenschutz-Dokumentation oder zur Weitergabe. Alles bleibt an einem Ort und ist jederzeit wieder abrufbar.
Sie finden die Funktion in der Verwaltung im Bereich für rechtliche Dokumente. Gern zeigen wir Ihnen den Ablauf im persönlichen Termin.
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